Böller und Knaller

Bei Schallerzeugern der Kat. P1, bitte den Verwendungszweck beachten. Schallerzeuger der Kat. P1 sind technische pyrotechnische Gegenstände (keine klassischen Feuerwerksartikel!), die vorwiegend der Schallerzeugung dienen. Die Schallerzeuger sind nur zur Bestimmten Verwendung vorgesehen!
Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren!

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